Aufführungsrechte
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Jede weitere Vorarbeit macht erst Sinn, wenn Sie die Zusage vom Verlag haben, zumindest erst mal mündlich per Telefon. Man kann Ihnen in den meisten Fällen sofort sagen, ob das Stück für Amateurtheatergruppen frei ist, ob es eine Sperrung gibt weil ein anderes Theater in Ihrer Nähe das Stück zeitgleich produzieren will oder andere Gründe gegen die Vergabe der Aufführungsrechte sprechen.
Die Aufführungsrechte
Jeder Autor, Komponist oder Urheber eines geistigen Werkes macht auf Grund des automatisch für ihn bestehenden unveräußerlichen Urheberrechtes die Aufführungsrechte für sein Werk geltend. Daraus leitet sich das Recht ab, so genannte Tantiemen für die Aufführung des Theatertextes zu erheben. Dies gilt für lebende Autoren eines Theaterstückes ebenso wie für verstorbene. Dann haben seine Erben diese Rechte an dem Theatertext, wenn der Autor nicht schon mehr als 70 Jahre tot ist. Danach ist jeder Text frei von Tantiemen. Aber Vorsicht, auch auf Bearbeitungen, Übersetzungen und Neufassungen liegen erneute Rechte. Also Shakespeare und die frühen Übersetzungen, z.B. von Schlegel / Tieck sind frei, aber die Übersetzungen von Erich Fried und Heiner Müller nicht!
Üblich war bisher folgende Regelung: es wird eine Tantieme von 10% der Roheinnahmen von jeder Vorstellung an den Theaterverlag gezahlt, mindestens jedoch eine bestimmte Summe. In der Regel liegt die Mindestmarge bei ca. 50,- Euro pro Vorstellung. D.h. es sind diese 50,- Euro in jedem Fall pro Vorstellung zu zahlen, unabhängig davon wie hoch oder niedrig die Einnahmen wirklich waren. Und entsprechend mehr ist zu zahlen, wenn mehr als 500,- Euro mit der jeweiligen Vorstellung eingenommen wurden. In den meisten Fällen gibt es einen Standardvertrag von den Verlagen, den Sie in Ruhe, frühzeitig erhalten und studieren können. Bei Fragen steht Ihnen die Fachberatung gerne zur Seite.
Als Fachberater mußte ich mehrmals die "Kastanien aus dem Feuer holen" und mit Theaterverlagen verhandeln, weil eine Theatergruppe nach wochenlangen Proben erst kurz vor der Premiere nach den Aufführungsrechten beim Verlag angefragt hatte und daraufhin zunächst eine Absage erhielt...
Verband Bayerischer Amateurtheater
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Über die Seite des VBAT können Sie Verlage und die Kontaktdaten finden, unter: Links zu Theaterverlagen.
Einige der großen Theaterverlage im deutschsprachigen Raum, haben die Vergabe der Aufführungsrechte für Amateurtheatergruppen an den Deutschen Theaterverlag, Grabengasse 5, 69469 Weinheim, Telefon 06201-879070, vergeben. Dort erhalten Sie telefonisch Auskunft, ob die Rechte des jeweiligen Stücks vertreten werden und wenn ja, zu welchen Konditionen. Es gibt die Regelung, dass über die Anzahl der verkauften Stückbücher eine indirekte Tantieme bezahlt werden kann. Bitte fragen Sie dort nach.
E-Mail: theater@dtver.de
Bitte vergessen Sie bei der Planung Ihres Theaterprojektes in der Kalkulation nicht die weiteren Tantiemen oder Gebühren, z.B. für die GEMA, also für die verwendeten Musikeinspielungen.
siehe weiter Textbearbeitungen - Regiebegleitung
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